Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Adressat_innen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten Betreuungsrahmen und -art mitgestalten.
Die Partizipation findet sich bei uns in allen möglichen Dimensionen wieder. Sehr wichtig ist uns die aktive Mitbestimmung der Adressat_innen, dies beginnt z.B. bei der Ausgestaltung des eigenen Wohnraumes über individuelle Freizeitgestaltung und –planung bis hin zum gemeinsamen Diskutieren und gegebenenfalls Anpassen oder auch das Modifizieren von Regeln. Darüber hinaus gestalten die Adressat_innen natürlich ihre Hilfeplanung mit und nehmen somit Einfluss auf die Ausgestaltung ihrer Hilfemaßnahme.
In den regelmäßig stattfindenden Gruppengesprächen haben die Adressat_innen die Möglichkeit mit Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte z.B. Ideen und Vorschläge für gemeinsame Aktivitäten oder Problemlösungsstrategien für Konflikte zu entwickeln.
Beschwerden werden grundsätzlich ernst genommen und werden an das gesamte Betreuungsteam weitergeleitet und in diesem Rahmen fachlich beraten und bearbeitet, dokumentiert und ausgewertet.
Alle Adressat_innen erhalten bei Aufnahme das Informationsblatt „Unser Weg“, auf dem die Beschwerdemöglichkeiten in der Einrichtung und entsprechende Ansprechpartner beschrieben sind. Die Verfahrensbeschreibung „Partizipation und Beschwerdeverfahren“ der Er.Ste.n Trägergesellschaft ist Teil dieser Konzeption.
Alle bei uns tätigen Mitarbeiter_innen werden kontinuierlich durch regelmäßige Supervisionen und Teamsitzungen sowie durch Fortbildungen geschult, Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung möglichst frühzeitig zu erkennen und professionell zu reagieren.
Bei Bedarf steht den Adressat_innen ein (nicht in der Einrichtung tätiges) speziell ausgebildetes Kinderschutzteam der Er.Ste.n Trägergesellschaft sowohl persönlich als auch über eine kostenlose Hotline zur Verfügung. Auch die Möglichkeit der telefonischen oder ggf. persönlichen Beschwerde bei den zuständigen Jugendämtern oder beim Landesjugendamt steht den Adressat_innen offen.
Den jungen Menschen steht ebenso die Möglichkeit offen, sich direkt persönlich, per E-Mail oder telefonisch an den Träger zu wenden, um Unklarheiten zu bereinigen oder auch Beschwerden zu äußern und zu bearbeiten.
Die Verfahrensanleitungen „Kinderschutzbeauftrage“ und „Schutzauftrag“ der Er.Ste.n Trägergesellschaft sind Teil dieser Konzeption.