Wir können einen Weg begleiten, gegangen werden muss dieser aber selbst.
Nachdem in der HzE-Konferenz erarbeitet wurde, dass eine stationäre Unterbringung im Rahmen unserer Jugendwohngemeinschaften förderlich erscheint, prüfen wir in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sachbearbeiter_innen der öffentlichen Jugendhilfeträger, ggf. unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten, welche pädagogischen Unterstützungsmöglichkeiten für die potentiell aufzunehmenden jungen Menschen angezeigt erscheinen.
Grundvoraussetzung für eine Begleitung in die Selbstständigkeit durch uns ist der bei den jungen Menschen vorhandene Wille, etwas zu verändern und an der Hilfemaßnahme aktiv mitzuwirken.
Vor Beginn unseres gemeinsamen Weges wird ein verbindlicher Betreuungsvertrag erstellt, dessen Unterzeichnung obligatorisch ist. Nachdem alle organisatorischen Fragen geklärt sind, steht einer Aufnahme nichts mehr im Wege, schon während des Beziehungsaufbaus beginnt die allmähliche Ablösephase und somit der Weg in die Selbstständigkeit.
Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach §36 SGBVIII legen wir Wert auf eine intensive Einbeziehung sowie eine aktive Mitwirkung unserer Adressat_innen. Die in diesem Rahmen festgelegten Ziele sind verbindlich und dienen als Basis für das Hilfeangebot. Wir betrachten die jungen Menschen als Expert_innen sowohl ihres eigenen Systems sowie insbesondere ihrer persönlichen Zukunftsplanung, die oft natürlich erst noch im Dialog entwickelt werden muss.
Auch ambulante Hilfsangebote in Form von Erziehungsbeistandschaften oder intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung sind möglich.
Der §34 SGBVIII bildet die gesetzliche Grundlage für unser stationäres Angebot, teilweise in Verbindung mit dem §41 SGBVIII.